Kaum ein Thema wird derzeit einseitiger diskutiert als die öffentliche Sicherheit. Terrorangriffe in unterschiedlichen europäischen Metropolen, allen voran in den letzten Monaten immer wieder in London, lassen Politiker aller Parteien noch mehr Spielraum für die Sicherheitsbehörden einfordern. Die Bundesregierung ging nun so weit ein weitreichendes Überwachungsgesetz zu verabschieden, dass mittels so genannter "Staatstrojaner" private Kommunikation durch eine aufgespielte Schadsoftware direkt an der Quelle mitlesen kann. Dieser Eingriff in die Intimsphäre der Bundesbürger nimmt den Menschen ein Stück weit ihre Würde.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" - so steht es in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein mächtiger, ein unmissverständlicher Satz. Artikel 1 ist das wichtigste Grundrecht dieses Staates. Und dennoch scheint es dieser Tage mit der Achtung und dem Schutz der Würde aller Menschen nicht weit her zu sein. Terrorattacken gegen europäische Metropolen, ob Paris, Berlin oder zuletzt immer wieder London, haben Politiker und Bürger gleichermaßen verschreckt. Kaum verhallt die erste Berichterstattung über einen neuerlichen Anschlag, stehen Politiker aller Parteien bereit und fordern mehr Sicherheit. Über kein anderes Thema wird derzeit so einseitig diskutiert. In den Augen fast aller Politiker gibt es nur noch ein "mehr" an Sicherheit. Unsere wichtigsten Grundrechte werden dabei achtlos eingeschränkt oder zumindest geflissentlich ignoriert.
Der Bundestag beschloss vergangenen Donnerstag ohne nennenswerte Debatte ein "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens". In einem Änderungsantrag - nicht im Entwurf selbst - wurden so genannte "Staatstrojaner" ins Verfahren eingebracht. Mittels Schadsoftware lässt sich somit laufende private Kommunkation, zum Beispiel auf WhatsApp, direkt an der Quelle mitlesen. Ein ungeheuerlicher Eingriff in die Intimsphäre und die Freiheit eines jeden Bürgers! Freiheit und Würde sind eng miteinander verknüpft. Wer einem Menschen einen Teil seiner Freiheit nimmt, der nimmt ihm auch ein Stück seiner Würde.
Um das klarzustellen: Wer eine Straftat begeht, soll dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Doch sollten zugleich Grund- und Bürgerrechte immer geschützt werden. Wer wie Theresa May im britischen Wahlkampf dazu bereit ist Menschenrechte einzuschränken, um im Antiterrorkampf erfolgreich zu sein, muss in die Schranken verwiesen werden! Die Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie machen keinen Unterschied zwischen Hautfarbe oder Religion, Geschlecht oder Herkunft. Die Würde eines jeden einzelnen zu bewahren, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt - so steht es - wie oben zitiert - in Artikel 1 des Grundgesetzes.
Die Bundesregierung muss sich fragen, ob sie mit ihrem neuen Gesetz nicht über das Ziel hinausgeschossen ist. Bevor Maßnahmen zur Terrorbekämpfung immer weiter verschärft werden, sollten bestehende Gesetze vollumfänglich und korrekt angewendet werden. Am Ende hilft das beständige Einschränken der bürgerlichen Freiheiten nämlich nicht einer offenen und freien Gesellschaft, die Politiker verteidigen wollen, sondern den Spaltern und den Terroristen.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" - so steht es in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein mächtiger, ein unmissverständlicher Satz. Artikel 1 ist das wichtigste Grundrecht dieses Staates. Und dennoch scheint es dieser Tage mit der Achtung und dem Schutz der Würde aller Menschen nicht weit her zu sein. Terrorattacken gegen europäische Metropolen, ob Paris, Berlin oder zuletzt immer wieder London, haben Politiker und Bürger gleichermaßen verschreckt. Kaum verhallt die erste Berichterstattung über einen neuerlichen Anschlag, stehen Politiker aller Parteien bereit und fordern mehr Sicherheit. Über kein anderes Thema wird derzeit so einseitig diskutiert. In den Augen fast aller Politiker gibt es nur noch ein "mehr" an Sicherheit. Unsere wichtigsten Grundrechte werden dabei achtlos eingeschränkt oder zumindest geflissentlich ignoriert.
Der Bundestag beschloss vergangenen Donnerstag ohne nennenswerte Debatte ein "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens". In einem Änderungsantrag - nicht im Entwurf selbst - wurden so genannte "Staatstrojaner" ins Verfahren eingebracht. Mittels Schadsoftware lässt sich somit laufende private Kommunkation, zum Beispiel auf WhatsApp, direkt an der Quelle mitlesen. Ein ungeheuerlicher Eingriff in die Intimsphäre und die Freiheit eines jeden Bürgers! Freiheit und Würde sind eng miteinander verknüpft. Wer einem Menschen einen Teil seiner Freiheit nimmt, der nimmt ihm auch ein Stück seiner Würde.
Um das klarzustellen: Wer eine Straftat begeht, soll dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Doch sollten zugleich Grund- und Bürgerrechte immer geschützt werden. Wer wie Theresa May im britischen Wahlkampf dazu bereit ist Menschenrechte einzuschränken, um im Antiterrorkampf erfolgreich zu sein, muss in die Schranken verwiesen werden! Die Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie machen keinen Unterschied zwischen Hautfarbe oder Religion, Geschlecht oder Herkunft. Die Würde eines jeden einzelnen zu bewahren, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt - so steht es - wie oben zitiert - in Artikel 1 des Grundgesetzes.
Die Bundesregierung muss sich fragen, ob sie mit ihrem neuen Gesetz nicht über das Ziel hinausgeschossen ist. Bevor Maßnahmen zur Terrorbekämpfung immer weiter verschärft werden, sollten bestehende Gesetze vollumfänglich und korrekt angewendet werden. Am Ende hilft das beständige Einschränken der bürgerlichen Freiheiten nämlich nicht einer offenen und freien Gesellschaft, die Politiker verteidigen wollen, sondern den Spaltern und den Terroristen.